pafl: Kein Klärschlamm und keine Gülle in Grundwasserschutzzonen
(ots) - Vaduz, 6. Juli (pafl) Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 5. Juli 2005 die Übernahme der schweizerischen Verordnung über umweltgefährdende Stoffe bezüglich der Verwendung von Klärschlamm und Gülle genehmigt. Aufgrund dieser Änderung darf auf Futter- und Gemüseflächen sowie in den Grundwasserschutzzonen (S1, S2 und S3) kein Klärschlamm mehr ausgebracht werden. Für die übrigen düngbaren ...