Schweizerisches Rotes Kreuz / Croix-Rouge Suisse
Verstoss gegen die Menschlichkeit
Bern (ots) - Das Schweizerische Rote Kreuz bezeichnet die im Ständerat beschlossenen Verschärfungen im Asylgesetz als einen Verstoss gegen die Menschlichkeit. Es appelliert an die Kantone, die Nothilfe für die abgewiesenen Asyl Suchenden menschenwürdig zu gestalten. Jeder Mensch, der sich in einer Notlage befindet, hat Anrecht auf eine Überlebenshilfe. So ist es in der Bundesverfassung verankert. Die Nothilfe ist das absolute Minimum, das einem Menschen ...