Angestellte Schweiz: Enttäuschung über Bundesratsentscheid zum BVG-Mindestzinssatz
Zürich (ots) - Nach dem Willen des Bundesrats bleibt der Mindestzinssatz zur Verzinsung von Altersguthaben in der beruflichen Vorsorge bei 2,5 Prozent und wird somit vorläufig nicht angehoben. Der Bundesrat begründet seinen heutigen Entscheid mit den schlechten Anlage- Erträgen im ersten Halbjahr 2006. Die Angestellten Schweiz nehmen diesen Entscheid mit ...