Kindes- und Erwachsenenschutz K-ESR geht in die Vernehmlassung - Einladung an die Medien
Luzern (ots) - Zum Kindes- und Erwachsenenschutz K-ESR hat der Bund ein neues Gesetz erlassen, das die Kantone auf den 1.1.2013 umsetzen müssen. Der Regierungsrat schickt nun das neue Gesetz für den Kanton Luzern in die Vernehmlassung. Es bringt viele Neuerungen; die wichtigsten sind die interdisziplinär zusammengesetzten Fachbehörden. Sie haben eine ...