pafl: Regierung ändert Überweisungspraxis in der OKP
Vaduz (ots) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 15. Dezember 2009 die Verordnung zum Krankenversicherungsgesetz (KVV) abgeändert. Anhang 4a der Verordnung regelt die ärztliche Überweisung eines zugelassenen Arztes an einen nicht zur OKP (obligatorische Krankenpflegeversicherung) zugelassenen Leistungserbringer. Das Überweisungsformular wurde per Verordnungsänderung derart angepasst, dass nun eine ...