Bundesgesetz über die Anlagefonds soll teilrevidiert werden
Bern (ots) - Weil der EU-Ministerrat am 4. Dezember 2001 bedeutende materielle Änderungen der EU-Fondsrichtlinie verabschiedet hat, muss die Schweiz das Bundesgesetz über die Anlagefonds (AFG) revidieren, wenn sie weiterhin hinsichtlich ihrer Fondsgesetzgebung EU-kompatibel bleiben will. Der Bundesrat hat heute zu diesem Zweck das Eidg. Finanzdepartement (EFD) mit der Einsetzung einer Expertenkommission beauftragt. ...