Abänderung der Grundverkehrsverordnung
Vaduz (ots) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 26. Januar 2021 eine Abänderung der Grundverkehrsverordnung beschlossen. Die Abänderung dient der Klärung von Fragen aus der Praxis der Grundverkehrsbehörde und damit der Rechtssicherheit. Die Anpassungen betreffen den Erwerb von nicht baureifen Grundstücken zur Deckung eines künftigen Wohnbedürfnisses, den Erwerb von Waldgrundstücken sowie die ...