Die Comlot kann Verbote aussprechen
Bern (ots) - Die interkantonale Lotterie- und Wettkommission (Comlot) hat vom Entscheid des Bundesgerichts vom 9. Juli 2015 in Sachen Zuständigkeit der Comlot ("EuroLotto") Kenntnis genommen. Der Entscheid bestätigt, dass die Comlot verwaltungsrechtliche Verfahren eröffnen kann, um festzustellen, ob eine wirtschaftliche Aktivität im Grenzbereich zu Grosslotterien und Sportwetten legal oder illegal ist. Das Urteil ...